Richtlinie zu gesperrten Inhalten
Last revised: 24. Juli 2026
VirtuAI ist einem rechtmäßigen und sicheren Dienst verpflichtet. Die folgenden Kategorien sind in Nutzereingaben, Referenzmaterial sowie KI-generierten Texten, Bildern, Sprach- und Videoinhalten verboten – auch in fiktiven, Fantasy- oder Rollenspielszenarien.
1. Verbotene Inhalte
- Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern, sexuelle Inhalte mit Minderjährigen oder als minderjährig dargestellten Personen
- Inzest oder Bestialität, einschließlich fiktiver, Fantasy- oder Rollenspielszenarien
- nicht einvernehmliche intime Darstellungen, sexuelle Deepfakes, Zwang, Menschenhandel, Ausbeutung oder sexuelle Gewalt
- Identitätsmissbrauch oder sexuelle Inhalte mit identifizierbaren realen Personen ohne erforderliche Rechte und Einwilligung
- rechtswidrige Aktivitäten oder Inhalte, die schwerwiegendes Fehlverhalten erleichtern
- Terrorismus, glaubhafte Drohungen oder Inhalte, die Gewalt, Selbstverletzung oder Schädigung anderer fördern
- Hass, Diskriminierung oder Belästigung aufgrund geschützter Merkmale
- Verletzung von Privatsphäre, Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechten Dritter
2. Verantwortung der Nutzer
Nutzer dürfen verbotene Inhalte weder anfordern noch zu erzeugen versuchen, als Referenzmaterial hochladen oder den Dienst anderweitig dafür nutzen. Die private Natur einer Interaktion macht verbotene Inhalte nicht zulässig.
3. Moderationskontrollen
VirtuAI nutzt automatisierte Schutzmaßnahmen für Nutzereingaben und generierte Ausgaben sowie Moderationssignale von Dienstleistern und technische Aufzeichnungen. Kontrollen können Anfragen blockieren, Ausgaben zurückhalten, Mediengenerierung verhindern oder Zugriffe einschränken. Umgehungssensible Schwellenwerte oder Filterdetails werden nicht veröffentlicht.
4. Durchsetzung und Meldung
Verstöße können zur Blockierung von Inhalten, zu Funktionseinschränkungen, dauerhafter Kontosperrung, Sicherung notwendiger Daten und – soweit gesetzlich erforderlich – zur Zusammenarbeit mit Behörden oder Meldestellen führen. Bei schweren Verstößen sind vor einer Maßnahme keine wiederholten Warnungen erforderlich.
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